Kostenerstattung
Kostenerstattung
Die Osteopathie ist eine reine Privatzahlerleistung! Das bedeutet, dass Sie im Anschluss an die Behandlung eine Rechnung bekommen, welche direkt per Kartenzahlung oder bar zu begleichen ist.
ABER
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, dann fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach Zuschüssen für eine Behandlung, sowie nach den für die Erstattung benötigten Unterlagen (z.B. Befürwortung durch einen Arzt per grünes Rezept). Oder schauen Sie unter
https://www.hpo-osteopathie.de/fuer-patienten/liste-krankenkassen nach den Bedingungen und Leistungen ihrer Kasse.
Bei Privatversicherten bzw. bei der Beihilfe von Beamten findet die Abrechnung über das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) statt und ist auch hier individuell, was die Höhe der Kostenerstattung angeht. Deshalb ist es ebenfalls sinnvoll, sich vorab über die jeweiligen Leistungen bei der Kasse bzw. Beihilfe zu informieren.
Jeder gesetzlich und privat Versicherte hat zudem über eine Zusatzversicherung die Möglichkeit, sich anteilig Kosten erstatten zu lassen. Dies kann sich vor allem bei einem regelmäßigen bzw. längerfristigen Bedarf lohnen.
Ein Vergleich von Zusatzversicherungen für Ihren individuellen Bedarf bietet sich an, um z.B. die Kosten für die Versicherung, die Höhe der Erstattung für Osteopathie/ Heilpraktikerbehandlungen im Jahr und mögliche Rahmenbedingungen wie eine vorherige Gesundheitsprüfung zu erfahren.